1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 18. September 2019 (pag. 151 ff.) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs sowie der Entwendung und des Führens eines entwendeten Fahrzeugs zum Gebrauch, begangen in der Zeit vom 19. Juli 2017 bis am 20. Juli 2017 in C.________, schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'100.00, verurteilt.