1. Zu einer Geldstrafe von 4 Tagesätzen zu je CHF 80.00, insgesamt ausmachend CHF 320.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt; 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 80.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt; 31 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden (1/4) erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 655.80;