chen Verfahrenskosten entfallen 3/4 des Aufwandes für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte des Beschuldigten auf die Freisprüche. Der Beschuldigte ist somit für die rechtskräftigen Freisprüche mit CHF 4'894.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu entschädigen.