27 fend Tierquälerei ist ebenfalls einfach gehalten und stellte keine grossen Anforderungen an Beweis- und Aussagenwürdigung. In rechtlicher Hinsicht war die Sache alles andere als komplex, insbesondere bestanden weder formelle Schwierigkeiten noch stellten sich Abgrenzungsfragen. Mit der Klauenpflege bei Schafen betraf der Vorwurf der Tierquälerei zwar durchaus ein nicht alltägliches Prozessthema. Dieses machte aber keine umfangreichen Abklärungen nötig.