Die Streitsache habe für den Beschuldigten eine enorme Bedeutung, weil eine rechtskräftige Verurteilung wegen Tierquälerei eine Kürzung seiner Direktzahlungen zur Folge haben könne und sein tadelloser Ruf als Tierhalter stark leiden würde. Der von der Verteidigung getätigte Aufwand von 40 Stunden und 50 Minuten sei gemessen an den Umständen sowie der Bedeutung der Strafsache geboten und es handle sich beim Vorwurf der Tierquälerei nicht um eine Bagatelle. Dass die vorinstanzliche Richterin für die Vorbereitung der Hauptverhandlung offenbar weniger Zeit benötigt habe, lasse keinen Schluss auf den in der Sache gebotenen Aufwand zu, zumal ein Gericht kaum