25 fang von 3/4 – eine Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte auszurichten, deren Höhe aber in separater Verfügung festzusetzen (pag. 185). Mit Verfügung vom 10. September 2018 gab die Vorinstanz bekannt, dass und weshalb sie beabsichtigt, das geltend gemachte Honorar zu kürzen (pag. 195 f.). Rechtsanwalt B.________ machte mit Eingabe vom 21. September 2018 von der ihm eingeräumten Gelegenheit zur Stellungnahme Gebrauch (pag.