Der Beschuldigte arbeitet als selbstständiger Landwirt, wobei sein monatliches Einkommen offenbar schwankt (vgl. pag. 73). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. Juli 2018 gab er an, monatlich ungefähr CHF 2'000.00 bis CHF 2'500.00 zu verdienen, verwies für den genauen Betrag aber auf seine Steuererklärung (pag. 143 Z. 3 f.). Gemäss den Steuerdaten aus dem Jahr 2014 betrug das monatliche Nettoeinkommen CHF 3'322.00 (pag. 76). Abzüglich des praxisgemäss gewährten Pauschalabzugs wird der Tagessatz in Übereinstimmung mit der Vorinstanz auf CHF 80.00 festgesetzt. Dass dem nicht vorbestraften Beschuldigten gestützt auf Art.