13. Fazit Damit ist der (geänderte bzw. ergänzte) Anklagesachverhalt im Wesentlichen erstellt. Die Kammer geht davon aus, dass es bei einer Aue der Schafherde des Beschuldigten auf einer Weide in C.________, ohne dessen Einwirkung, zu einer Erkrankung der Klauen, einem Sohlengeschwür, kam. Die betroffene Klaue entzündete sich und spätestens ab dem 15. September 2016 setzten sich Maden darin fest. Das Sohlengeschwür war für die Aue sehr schmerzhaft, der Madenbefall führte zu extremen Schmerzen für das Tier.