11 Z. 56 f.). An gleicher Stelle sagte der Beschuldigte aber auch aus, der Weidewechsel hätte am Freitag, mithin am 16. September 2016, stattfinden sollen. Auch gemäss Dr. E.________ habe der Beschuldigte am Tag der Kontrolle einen Weidewechsel vornehmen wollen, weshalb die Schafe schon im Anhänger gewesen seien und die Kontrolle der Schafe dann auf der neuen Weide erfolgt sei (pag. 145 Z. 1 ff.; ferner die Hinweise auf den beabsichtigten und durchgeführten Weidewechsel am 16. September 2016 in Kontrollprotokoll [pag. 108] und -bericht [pag. 105]). Davon ist auszugehen, worauf die Verteidigung zu Recht hinweist.