151 Z. 38 ff.). Tatsächlich ist der Beschuldigte seit 1976 als Klauenpfleger tätig (pag. 42 Z. 32 f.), hatte seit 1999 ungefähr 70 Schafe (pag. 140 Z. 31 ff.) und kennt beispielsweise die Symptomatik des «Rusterholz’schen Klauengeschwürs» (pag. 43 Z. 92 ff.). Auch er gab an: «Zuerst lahmt ein Schaf, dann kommen die Maden» (pag. 140 Z. 42). Es ist daher davon auszugehen, dass der Beschuldigte als professioneller Klauenpfleger und langjähriger Schafhalter im Zeitpunkt, als er das Lahmen der Aue gegen Abend des 13. September 2016 erkannte, es ernsthaft für möglich hielt, dass das Tier an einer Klauenkrankheit leiden könnte.