Auch bei der Passantin, die vorliegend Anzeige erstattete (vgl. pag. 1), ist gut möglich, dass sie die Geschehnisse zuvor über eine gewisse Zeit beobachtet hatte. Um welche Tageszeit der Beschuldigte am 13. September 2016 die Lahmheit genau bemerkte, ist nicht bekannt. Der Beschuldigte machte gegenüber der Polizei keine Zeitangabe. Wenn es Abend oder schon dunkel gewesen wäre, wäre eine entsprechende Aussage des Beschuldigten zu erwarten gewesen. Zu seinen Gunsten ist aber davon auszugehen, dass er die Feststellung gegen Abend machte.