Im Ergebnis ist damit mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass er am Dienstag, 13. September 2016, erkannte, dass die Aue lahmte. Daraus, dass die Polizei erst am Morgen des 16. September 2016 durch eine Passantin avisiert wurde und nicht schon viel früher, wie gemäss Verteidigung bei einem lahmenden Schaf auf einer Wiese nahe einer Wohnzone zu erwarten sei, drängt sich kein anderer Schluss auf. Es ist nicht davon auszugehen, dass Laien bei blossem Lahmen eines Schafs umgehend und konsequent die Polizei benachrichtigen. Auch bei der Passantin, die vorliegend Anzeige erstattete (vgl. pag. 1), ist gut möglich, dass sie die Geschehnisse zuvor über eine gewisse Zeit beobachtet hatte.