Auch im vom Beschuldigten eingereichten Fachbuch zur Klauenpflege ist festgehalten, dass Verletzungen in der Regel zu akuten Lahmheiten bei Einzeltieren führen (pag. 160). Der Beschuldigte, der die Schafe täglich besuchte und beobachtete, kann die Lahmheit somit kaum erst ein oder zwei Tage vor der Kontrolle bemerkt haben, zumal er angab, die Lahmheit «einige Tage vor der Kontrolle» bzw. «am Dienstag» bemerkt zu haben. Im Ergebnis ist damit mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass er am Dienstag, 13. September 2016, erkannte, dass die Aue lahmte.