Von besonderer Bedeutung ist die genaue veterinärmedizinische Einordnung der Verletzung allerdings nicht, waren sich die beiden Tierärzte doch darin einig, dass sich der am 16. September 2016 festgestellte Zustand der Klaue nicht einfach so von heute auf morgen ergeben konnte (vgl. pag. 144 Z. 39; pag. 152 Z. 10 f.). Entscheidend ist, dass der sich verschlechternde Zustand der Klaue für das Schaf in den Tagen vor dem 16. September 2016 mit