Dass die Klaue der vorliegend interessierenden Aue etwa zwei Wochen vor der Kontrolle durchaus noch gesund gewesen sein konnte, geht auch aus der Aussage von Dr. E.________ hervor, wonach es von einer absolut gesunden Klaue bis zur hier gesehenen Situation «sicherlich eine Woche, eher länger» gehe (pag. 144 Z. 40 f.). Davon, dass die Untersuchung und Behandlung der Klauen ca. 14 Tage vor der Kontrolle in irgendeiner Weise nicht fachgerecht ausgeführt worden wäre, war nie die Rede. Dr. G.________ attestierte dem Beschuldigten denn auch grundsätzlich eine gute Schafhaltung (vgl. pag. 150 Z. 28).