Weiter hielt Dr. E.________ fest, dem Beschuldigten erklärt zu haben, dass diese Aue seiner Ansicht nach für weitere, schärfere Massnahmen ausreichend sei, dass er – Dr. E.________ – die Entscheidung darüber aber an die Profis abtrete. Persönlich würde er – Dr. E.________ – da nichts weiter unternehmen, aber dafür bei der unangemeldeten Kontrolle rigoros durchgreifen. Die im Zusatzblatt erwähnten Fotos der betroffenen Klaue reichte Dr. E.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu den Akten (pag. 166; pag. 145 Z. 23).