Er wollte die Klauenkontrolle erst beim für den 16. September 2016 vorgesehenen Weidewechsel vornehmen. Dieses Verhalten führte dazu, dass das Tier während gut zweieinhalb Tagen nicht die dessen Zustand entsprechende Behandlung und Pflege erhielt und deswegen starke und zuletzt durch den Madenbefall extrem Schmerzen zu erleiden hatte. Der Beschuldigte hat damit das Tier vernachlässigt bzw. nahm er damit dessen Vernachlässigung zumindest in Kauf. Die weiteren Vorwürfe gemäss Strafbefehl vom 20. Februar 2018 sind nicht mehr Gegenstand des oberinstanzlichen Verfahrens (siehe E. 7 hiervor).