Gegen Abend des 13. September 2016 bemerkte der Beschuldigte, der die Schafherde täglich kontrollierte, dass das Schaf lahmt. Als erfahrener Schafhalter und Klauenpfleger war dem Beschuldigten bewusst bzw. musste ihm zumindest bewusst sein, dass das Lahmen auf eine für das Tier schmerzhafte Klauenkrankheit hindeuten könnte und entsprechende Wunden innert weniger Tagen von Maden befallen werden können. Es war ihm des Weiteren bekannt bzw. musste ihm bekannt sein, dass diese Vorgänge für das betroffene Tier mit starken Schmerzen verbunden sein können.