________, und begangen durch Verwirklichung des nachfolgenden Sachverhalts: Bei einem Schaf des Beschuldigten kam es, ohne dessen Zutun, zu einer Erkrankung der Klauen, einem Sohlengeschwür. Die betroffene Klaue entzündete sich und ab dem 15. September 2016 setzten sich Maden darin fest. Am 16. September 2016 hatte das Schaf praktisch keine Hornsohle mehr und war die darunter befindliche Lederhaut freigelegt. An diesem 16. September 2016 wurde das betroffe-