6 Urteils sind unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Erwägungen in das neue Urteil zu übernehmen. Der Beschuldigte beschränkte die Berufung neben der Höhe der Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte hinsichtlich der Freisprüche auf den Schuldspruch wegen Tierquälerei sowie die Sanktionen und Verfahrenskosten, zu denen er von der Vorinstanz verurteilt wurde (Ziff. II des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs).