374). Mit Schreiben vom 2. März 2020 wurde der Kammer angezeigt, dass der Beschuldigte am 28. Februar 2020 gegen den Beschluss vom 5. Februar 2020 Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt hatte (pag. 375). Auf Antrag des Beschuldigten sistierte die Kammer das Verfahren erneut und revozierte die mit Verfügung vom 13. Februar 2020 angesetzte Frist (pag. 380). Mit Urteil 1B_109/2020 vom 9. März 2020 wies die öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts die Beschwerde des Beschuldigten ab (pag.