4 Der Strafbefehl äussere sich im Rahmen der Beschreibung des Sachverhalts überhaupt nicht zum subjektiven Tatbestand. Die Sachverhaltsdarstellung sei ausschliesslich auf den äusseren Ablauf gerichtet. Was der Beschwerdeführer gewusst, gewollt, oder in Kauf genommen habe, werde nicht umschrieben.