1. Zu einer Geldstrafe von 4 Tagesätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 320.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 80.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden (1/4) erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 655.80 (Gebühren CHF 575.00 und Auslagen CHF 80.80). 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'000.00. III. Weiter wird verfügt: