1. Erstinstanzliches Urteil Am 11. Juli 2018 fällte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) betreffend A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) folgendes Urteil (pag. 184 ff.): I. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Tierquälerei, angeblich begangen am 16.09.2016 (Zeitpunkt der Feststellung) in C.________, auf der Schafsweide durch Unterlassen der fachgerechten Klauenpflege bei zwei Schafen. 2. von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 07.02.2017, ca. 07:30 Uhr in D.________