Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 88 Tagen (26. September bis 22. Dezember 2017) wird im Umfang von 88 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet; 2. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19‘029.40; 3. zu den auf sein Unterliegen entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘400.00. CHF 2'600.00 trägt der Kanton Bern. 28 IV.