Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 7. Juni 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Verfahren gegen A.________ wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Konsum von 1 – 2 Joints Marihuana täglich und einer unbekannten Menge Kokain in der Zeit von August 2015 bis zum 6. Juni 2016 in C.________ und anderswo in der Schweiz eingestellt wurde ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. 2. A.________ freigesprochen wurde