26. Biometrische Daten Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst ist die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 24 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten; SR 361.3). 25 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.