24. Amtliches Honorar 24.1 Erste Instanz Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wurde erstinstanzlich auf CHF 10'971.50 (inklusive Auslagen und MWST) festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 10'971.50 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 3'722.80, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).