VI. Kosten und Entschädigung 23. Verfahrenskosten 23.1 Verfahrenskosten erste Instanz Der Beschuldigte wurde erstinstanzlich zur Tragung der gesamten Verfahrenskosten von CHF 19'029.40 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung) sowie zu den Verfahrenskosten im Widerrufsverfahren von CHF 300.00 verurteilt. Daran ändert sich bei diesem Ausgang des Verfahrens nichts (Art. 426 Abs. 1 StPO).