__ abholen. Er tat dies jedoch nicht und weitere Kontaktierungsversuche scheiterten (Akten PEN 18 671 pag. 61); - Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte nach Veröffentlichung des Strafbefehls eine Rechnung wegen den ausgefällten Bussen und den Verfahrenskosten erhalten hat; - Anlässlich seiner Einvernahme vom 26. September 2017 gab er von sich aus an, er sei in ein Verfahren wegen Betreibens einer Indooranlage «verwickelt» und bei der Polizei gewesen (pag. 148 Z. 391 ff.): «Dann habe ich mit Q.________ gelebt. Vor ein paar Jahren war ich hier [Anm.: bei der Polizei] mit dem Herrn.