22 sucht, den Beschuldigten ausfindig zu machen (Akten PEN 18 671 pag. 55 f.). Obwohl seine Adresse herausgefunden werden konnte, scheiterten die postalischen Zustellungsversuche vom 13. Januar 2016 und 2. März 2016 (Akten PEN 18 671 pag. 57 f.); - Aus der Notiz vom 26. April 2016 geht hervor, dass die Strafverfolgungsbehörden den Beschuldigten schliesslich telefonisch kontaktieren konnten, worauf dieser angab, er werde den ihm zuzustellenden Strafbefehl auf der Polizeiwache P.________ abholen.