Er arbeitet zwar, hat aber viele Schulden, und es wird sich erst noch zeigen müssen, ob sich sein neues Umfeld als stabil erweist. Schliesslich hat er sich zwar viele positive Ziele gesetzt (neue Arbeitsstelle, Weiterbildungskurse, Sprachkurse, Fussballclub, Autoprüfung, etc.), es fragt sich aber, ob er sich damit nicht überfordert, insbesondere falls seine neu gefundene Motivation nachlassen sollte. Die Kammer hält es daher für angemessen, dem Beschuldigten zwar den bedingten Vollzug zu gewähren, gleichzeitig aber Bewährungshilfe anzuordnen, um ihm die notwendige Hilfe zu geben, seine Vorhaben in die Tat umzusetzen.