20 zu haben. Er konsumiert lediglich noch CBD und hat illegalen Substanzen abgeschworen. Er geht einer regelmässigen Arbeit nach und hat darin seine Passion gefunden. Er arbeitet gewissenhaft und ist bereit, sich weiterzubilden. Es wäre daher nicht sachgerecht, ihn nun aus seinem Umfeld zu reissen und ihm den bedingten Vollzug zu verwehren. Dennoch hat die Kammer nicht zu unterdrückende Bedenken an der Legalprognose des Beschuldigten. Die Vorstrafe ist zwar geringfügig, aber dennoch einschlägig.