680 Z. 22 ff.). Am 16. August 2019 – d.h. rund zwei Monate nach Ausfällung des vorinstanzlichen Urteils – wurde erneut ein Verfahren gegen ihn wegen Widerhandlungen gegen das BetmG eröffnet. Der Beschuldigte wurde mit 12 Gramm Marihuana und 0.1 Gramm Kokain angehalten (pag. 665 ff.; pag. 693 f.). Der Beschuldigte gab dazu an, er habe zu dieser Zeit auf der «Insel» gearbeitet und einen extrem stressigen Job gehabt. Um herunter zu kommen, habe er THC geraucht. Das wenige Kokain, das er ihm Hosensack gehabt habe, habe er komplett vergessen gehabt. Ein Kollege habe ihm das zugesteckt, als er einmal betrunken gewesen sei (pag. 681 Z. 1 ff.).