19 einer Busse von CHF 300.00 bestraft. Wegen Handels mit harten Drogen wird der Beschuldigte vorliegend zum ersten Mal verurteilt. Der Beschuldigte arbeitete nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft vom 8. Mai – 31. Juli 2018 als Hilfsgärtner (pag. 526 – 527) und vom 23. Mai – 30. September 2019 als Hilfsarbeiter in der Küche H.________ [Ort]. Das Arbeitsverhältnis wurde seitens des Restaurants wegen betrieblicher Umstrukturierung aufgelöst (pag. 523 f.; pag. 703). Das ausgestellte Zwischenzeugnis vom 6. Juni 2019 (pag. 525) sowie das Schlusszeugnis vom 6. November 2019 (pag.