Es ist daher von Handlungseinheiten bezüglich des gehandelten Amphetamins und des gehandelten Kokains auszugehen und lediglich eine einzige Strafe festzusetzen. Um- und zusammengerechnet ergeben die verkauften Mengen Amphetamin und Kokain entweder ein Gefährdungspotential von 151.39 Gramm Kokain oder 302.78 Gramm Amphetamin (18 Gramm reines Kokain entsprechen 36 Gramm reinem Amphetamin). Die Schwelle zum schweren Fall wurde damit um mehr als das 8.4-Fache überschritten. Gemäss der Tabelle HANSJAKOB entspricht diese Menge einer Freiheitsstrafe von (abgerundet) 24 Monaten.