159 Z. 136 – 142). Und bei der Schlusseinvernahme vom 22. Dezember 2017 akzeptierte er explizit den Vorwurf, 1 Kilogramm Amphetamingemisch an E.________ übergeben zu haben (pag. 214 Z.101 – 104). Schliesslich liess er auch anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung durch seine Verteidigung verlauten, die Gesamtmenge an Amphetamingemisch von 833 Gramm werde nicht bestritten (pag. 691). Damit ist ohne Zweifel nachgewiesen, dass der Beschuldigte an E.________ 1 Kilogramm Amphetamingemisch übergeben hat.