Die sichergestellte Menge Amphetamingemisch belief sich auf brutto 879 Gramm (pag. 504). Rechnet man die 110 Gramm (eventuell nach Aussagen von E.________ 120 Gramm, auf die hier jedoch nicht abgestellt wird) dazu, ergibt sich eben ziemlich genau dieses Kilogramm Amphetamingemisch, das E.________ und dem Beschuldigten von der Polizei immer wieder vorgehalten wurde. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte nur bei der Hafteröffnung von sich aus die Menge von «rund 700 Gramm» nannte (pag. 158 Z. 102). Als man ihm kurz darauf vorhielt, E.___