11 Bei der Hafteröffnung vom 27. September 2017 gab der Beschuldigte an, für E.________ rund 700 Gramm Amphetamin besorgt zu haben. Auf Vorhalt, dass E.________ mit ungefähr 900 Gramm Amphetamingemisch festgenommen worden sei, fügte er an, dann seien es 900 Gramm gewesen (pag. 159 Z. 128 – 130). Auf Vorhalt der Aussagen von E.________, wonach er vom Beschuldigten 1 Kilogramm Amphetamin erhalten habe, meinte dieser: «Das hat er gesagt?