Schliesslich wurde E.________ am 20. Oktober 2017 letztmals in seinem Verfahren befragt, wobei er erklärte, die 100 Gramm Amphetamin, die er bereits verkauft habe, habe er einem gewissen «S.________» übergeben, welchen er von der GOA Szene her kenne. Weiter habe er einem T.________, «T.________ [Spitzname]», einem ehemaligen Arbeitskollegen, mal 10 oder 20 Gramm Amphetamin gegeben (edierte Akten PEN 18 257 pag. 74 Z. 52 – 59). 10.4 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde am 26. September 2017 angehalten. Soweit für die Amphetaminübergabe an E.________ wesentlich, sagte er folgendes aus: