Am 13. Oktober 2017 wurde E.________ im Verfahren gegen den Beschuldigten als Auskunftsperson parteiöffentlich befragt. Er bestätigte nochmals, vom Beschuldigten «einfach dieses Kilo» Amphetamin bezogen zu haben (pag. 112 Z. 46 – 47). Dies habe er gemacht, als er von seiner damaligen Frau rausgeschmissen worden sei. Er habe so etwas Geld verdienen wollen, bevor die Behörden wie das RAV ihm Geld gegeben hätten. Die Übergabe dieses Kilos Amphetamin sei Ende April/Anfang Mai 2017 in R.________ erfolgt (pag. 113 Z. 74 – 90). Schliesslich wurde E._____