Er habe das in seinem Rucksack sichergestellte Amphetamin vom Beschuldigten erhalten (pag. 106 Z. 71 f.). Anschliessend erkannte er den Beschuldigten aus einer Zusammenstellung, die zwei unterschiedliche Fotos des Beschuldigten enthielt (pag. 106 Z. 87 – 89). Er habe vom Beschuldigten ungefähr 1 Kilogramm Amphetamin übernommen, weil er Geldsorgen gehabt habe und auch einmal habe in die Ferien reisen wollen (pag. 106 Z. 97 – 99). Die Übergabe des Amphetamins sei etwa 3 – 4 Wochen vor seiner Verhaftung erfolgt (pag. 106 Z. 138 – 140). Am 13. Oktober 2017 wurde E.______