10.3 Aussagen von E.________ In seinem eigenen Verfahren erklärte E.________ in der Befragung vom 16. Mai 2017 (edierte Akten PEN 18 251 pag. 51 ff.), der vor seinen Augen auf 879 Gramm brutto gewogene Plastiksack mit weissem Pulver sei Amphetamin und gehöre ihm (edierte Akten pag. 53 Z. 74 f.). Einmal habe er Amphetamin verkauft, nämlich 100 Gramm und dies in der Vorwoche in V.________. Der Rest sei nachher sichergestellt worden (edierte Akten pag. 55 Z. 186 – 195). Anlässlich der Hafteröffnung vom 17. Mai 2017 bestätigte E.________ seine Aussagen vom 16. Mai 2017 und erklärte, dort die Wahrheit gesagt zu haben.