In dubio pro reo sei daher von der unteren Toleranz von 22.5 % und von einer Menge von rund 190 Gramm reinem Amphetamin auszugehen. Obwohl sich damit die Menge Amphetamingemisch gegenüber dem vorinstanzlichen Urteil von 723 Gramm auf 833 Gramm erhöhe, bleibe aufgrund des geringeren Reinheitsgrades die Menge reines Amphetamin in etwa gleich (pag. 691). 10. Beweismittel 10.1 Vorbemerkungen Für die vorhandenen Beweismittel kann vorab auf die zutreffende Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 586 ff.). Oberinstanzlich neu hinzu kommen die edierten Akten im Verfahren PEN 18 257 gegen E.________.