9. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte in ihrem Plädoyer vor oberer Instanz aus, der Beschuldigte bestreite nicht, E.________ insgesamt 833 Gramm Amphetamingemisch übergeben zu haben. Bestritten werde jedoch der Reinheitsgrad. Gemäss Analysebericht betrage der Reinheitsgrad 26 % +/– 3.5 % (pag. 507). In dubio pro reo sei daher von der unteren Toleranz von 22.5 % und von einer Menge von rund 190 Gramm reinem Amphetamin auszugehen.