Dem Anzeigerapport vom 27. September 2017 (pag. 2 ff.) lässt sich hierzu entnehmen, dass die Kantonspolizei Bern im Mai 2017 zu einem Streit nach F.________ gerufen wurde. Im Verlauf der dortigen Intervention stiess die Polizei auf einen Rucksack, der Marihuana und ungefähr 900 Gramm Amphetamingemisch enthielt. Der Rucksack konnte E.________ zugeordnet werden. Dieser gab den Erwerb von ungefähr 1 Kilogramm und den Verkauf von 100 Gramm Amphetamingemisch zu. Die weiteren Ermittlungen liessen darauf schliessen, dass der Beschuldigte Lieferant des erwähnten Kilogramms Amphetamingemischs gewesen sein musste, was E.________ bestätigte.