II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Anklagesachverhalt In der Anklageschrift vom 16. Juli 2018 wird gegen den Beschuldigten – soweit noch streitig – folgender Vorwurf erhoben (pag. 444, Hervorhebung im Original): «Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und teilweise mengenmässig qualifiziert (Übergabe von Amphetamin) begangen in der Zeit von Ende April 2017 bis am 8. Mai 2017 in D.________, indem der Beschuldigte 833 Gramm Amphetamingemisch bzw. 216.6 Gramm reines Amphetamin (bei einem Reinheitsgrad von 26% Amphetamin-Base), in einem