2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 88 Tagen und unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges mit einer Probezeit von drei Jahren. 3. Der mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland vom 07.01.2016 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu Fr. 30.00 gewährte bedingte Vollzug sei nicht zu widerrufen.