Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 7. Juni 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Konsum von 1-2 Joints Marihuana täglich und einer unbekannten Menge Kokain in der Zeit von August 2015 bis zum 6. Juni 2016 infolge Verjährung; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;