3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 15. Juni 2020, pag. 664) sowie ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 16. Juni 2020, pag. 665 ff.) über den Beschuldigten eingeholt.